Die Verwaltungsgrenzen im nördlichen Burgwald
Wenden wir uns nun der Verwaltungsgrenze im nördlichen Burgwald zwischen dem Amt Haina und dem Amt Wolkersdorf -zwischen den Orten Willershausen und Willersdorf- und dem Amt Frankenberg zu. Pfarrer Dr.G. Hammann beschreibt in seiner Chronik Willersdorf im Burgwald" die Hainaer Grenze wie folgt: Die Hängsche Grenze auf ihrer Ostseite ist identisch mit dem Waldrand und der Wasserscheide. Jenseits derselben gehören die Waldungen dem Landes-Wohlfahrtsverband, der den geschlossenen Hainaer Klosterbesitz treuhänderisch zugunsten der Hospital-Insassen verwaltet. An dieser Grenze hatte Heintz vonn Lutter seliger", der treue und fromme Hospital-Vorsteher des Landgrafen Philipp, creutzbäume .. hawen unnd uffrichten las-sen". Schon 1533 waren uff dem Diebspfade .. creutze .. gehauwen". Sie bezeichnen des hospitals anewande" und waren ein zirck oder mall, damit die furster wiesen mochten wo sie mit iren pfen(r)den wenden sollten. Es scheint also, dass die jetzige Hängsche"Grenze sogleich nach dem Uebergang des Klosters an die Land-grafen gezogen und durch Malbäume festgelegt wurde. Da es später wiederholt zu Grenzstreitigkeiten zwischen dem Hospital Haina und der Grafschaft Waldeck kam, wurde die dortige Grenze bis 1744 vermessen und versteint. In Fortsetzung dessen wurden dann auch um 1775 Steine entlang der Grenze zwischen dem Hospital und dem Amt Frankenberg gesetzt. Sie markieren nach einer wechselvollen und langen Geschichte noch immer die alte politische Grenze" zwischen den Grafschaften Ziegenhain und Battenberg."
Interessant ist aus dem Salbuch von 1591 die Bemerkung der Stadt Rosenthal, früher auch den Bezirk vom Frankenberger Weg nach den Linden" (Linnmühle), dann an der Willersdorfer Feldmark entlang bis zum "Bechtoldshain", den Diebspfad" entlang nach dem Eckartsgrund" und nach Niederholzhausen zu bis an den Holzbach vor der Erbauung des Dorfes Niederholzhausen beforstet habe. 1536 sei aber dieser Bezirk bis an die Linie Holzhäuser Weg (östlich von Willershausen), Hertal" entzogen und zu den Aemtern Wolkersdorf und Haina geschlagen worden - natürlich nur in forstlicher Beziehung. Denn als Amt reichte ja Haina nicht bis an die Stadt Rosenthal. Das Wolkersdorfer Salbuch von 1571 bestimmt die Amtsgrenze gegen die Gemeinden Rosenthal, Lehnhausen, Oberholzhausen und Römershausen, also die ganze West- und Nordgrenze des Amtes Rosenthal. Hier finden sich ab Willershausen Flurbezeichnungen wieder wie: Griebensack", Eckartsgrund", Diebespfad" und Haubernsche Feldmarkgrenze. Der Frankenberger Grenzzug von 1612 und die Wolkersdorfer Amtsbeschreibung vom 12. Juni 1648 bestätigen diese Linie.
Die Verordnung des Kurfürsten Wilhelm II. vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend, brachte eine grundlegende Aenderung: Nach preussischem Vorbild wurde die Kreiseinteilung durchgeführt". Der neue Kreis Frankenberg erwuchs aus den beiden Justizämtern Frankenberg und Rosenthal mit Haina. In der Folgezeit ergaben sich noch weitere Aenderungen bei den Justizämtern bis Preussen 1866 den Kreis Frankenberg unverändert übernahm. Es kam lediglich die Herrschaft Itter von Darmstadt hinzu.
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