Merzhausen und der Deutsch Ordenshof
Der Hof Merzhausen, damals Meinhardishusin genannt, ist die Restsiedlung des 1256 erstmals urkundlich erwähnten Dorfes. Grundbesitzer des Hofes war der Graf von Ziegenhain, gerichtlich und kirchlich unterstand er dem Grafen von Battenberg. Graf Berthold I von Ziegenhain schenkte 1256 dem Deutschen Ritterorden den Hof. Die Entstehung des Ordens erfolgte während des dritten Kreuzzuges aus einer Bürgerstiftung, die als Hauptziel die Bekehrung der Ungläubigen und Pflege der Armen und Kranken verfolgte. Dem Orden gehörten Geistliche und Laien an. Der Hof Merzhausen war eine so-genannte Deutschordens-Kastnerei und wurde von einem Ordensbruder mit Hilfe von Leibeigenen be-wirtschaftet. 1196 verlieh der Papst in einem Stiftungsbrief das Recht einen Orden zu bilden Die daraus resultierende Immunität verhinderte jede unfreiwillige Besitzminderung. An Versuchen hierzu hat es in der Folgezeit nicht gefehlt. Besonders die Stadt Rosenthal war bemüht in den westlichen Forstbereichen Elsabeth und Sommerseite Waldboden zu gewinnen. Mit Unterstützung des Kaisers konnte der Landcomthur in Marburg aber den Besitz für den Orden erhalten.

Nur wenige Jahre nach der Schenkung von Merzhausen durch die Grafen von Ziegenhain erwarb der Orden bereits Güter in Bracht, Bendorf (später Rosenthal) und Schönstadt. Mit dem Mönchwald hatte der Deutsch Orden den grössten Ordenswald in Hessen im Besitz. Um 1700 betrug die Grösse des Gutes an Ackerland 123 Morgen, an Wiesen 41 Morgen, an Teichen 6 Morgen und an Wald 1036 Morgen. Zu dieser Zeit erfolgte auch eine neue Grenzvermessung und Versteinerung zum Burgwald hin.
Das Deutschordensgebiet Merzhausen wird 1583 in das Stadtgebiet Rosenthal einbezogen. Das ist bezeichnend für das Bestreben der Rosenthaler Beamten und Bürger, die die Selbständigkeit dieses Hofes beseitigen wollten. Die Begehrlichkeit war nicht zu übersehen. Galt doch zur damaligen Zeit: „Wer die Gerichtsbarkeit inne hat - besitzt auch das Steuerrecht".
Im Rosenthaler Salbuch von 1591 und nach ihm eine Grenzbeschreibung von 1617 sind die Forstgrenzen der Stadt neu benannt, die sich zum Teil mit den Grenzen des Stadtbezirks von 1583 decken. Nun wird das Deutschordensgebiet nicht mehr mit einbezogen, da es sich hier ja nur um die Feststellung grundherrlicher Besitzrechte handelt.
Die juristische Stellung des Hofes war sehr undurchsichtig. 1261 verzichtete Graf Widekind von Battenberg auf alle Gerichtsbarkeit innerhalb des Gutsbezirks Merzhausen mit Ausnahme der Verurteilung zum Tode oder zum Verlust der Hand, während die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit dem Hofe verblieb. Andererseits waren im 17. und 18. Jahrhundert sowohl die Rosenthaler Beamten als auch die hessische Regierung bestrebt, die volle Gerichtsbarkeit an sich zu ziehen. Die Prozesse darüber gehen bis zum Kaiser. Die Entwicklung endet damit, dass dem Landesherrn die Strafgerichtsbarkeit und dem Orden die niedere Gerichtsbarkeit verbleibt. 1809 machte die Auflösung des Ordens durch Napoleon allem Streit ein Ende. Der Hof kam zum Stadtbezirk Rosenthal. Doch nicht lange: durch Erlass wurde der frühere Hof Merzhausen am 17. April 1888 vom Kreis Frankenberg abgetrennt und zum Gutsbezirk der Oberförsterei Bracht im Kreis Marburg zugeschlagen.

Bericht erstellt von:
Helmuth Vaupel und Günther Klingelhöfer -vom Verein für naturnahe Erholung e.V. Rosenthal-

Quellenangaben:
Der Kreis Frankenberg -Geschichte seiner Gerichte und Aemter von 1928-
Der Burgwald -von Dr.Heinrich Boucsein von 1955-
Heimatbuch der Stadt Rosenthal -von Fritz Himmelmann von 1939-

Bericht im PDF-Format
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