Die Burgwald - Stadt Rosenthal und ihre historischen Grenzen

Rosenthal im zentralen Burgwald

Rosenthal im Landkreis Waldeck - Frankenberg gelegen, gehört heute zum Regierungsbezirk Kassel.
Es umfasst die drei Ortsteile Rosenthal, Willershausen und Roda mit einer Gesamtfläche von 51,54 Quadratkilometern und 2244 (31.12.2006) Einwohnern. Die Stadt liegt im zentralen Burgwald und ist die kleinste selbständige Kommune in Hessen. Die Gründung erfolgte 1327 im Zuge eines Interessenkonflikts zwischen dem Erzbischof von Mainz und dem Landgrafen von Hessen. Beide Mächte versuchten ihre Herrschaft in der Region zu festigen und aus dem bisherigen Streubesitz ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu bilden. Die erste urkundliche Erwähnung Rosenthals findet sich im Jahr 1340 mit der Verleihung der Stadtrechte. Rosenthal erfuhr in der Folgezeit eine wechselvolle Geschichte. Infolge der Mainzer Stiftsfehde gelangte 1464 die Stadt unter hessischer Verwaltung und kam mit Abschluss des Merlauer Vertrages 1583 endgültig an Hessen. Mit der Annektion des Kurfürstentums Hessen fiel die Burgwaldstadt 1866 an Preussen.

Der Burgwald zählt mit einer Flächengrösse von 200 Quadratkilometern zu den grössten geschlossenen Waldgebiete Hessens. Seit Jahrzehnten ist das Waldareal ein bevorzugtes Wander- und Naherholungsgebiet mit über 700 Kilometern markierter Wander- und Radwege. Die Waldfläche enthält natürliche Stille mit einer Auswahl von typischer Burgwaldnatur wie: Mischwälder, Biotope, Waldwiesen und Heiden. Ebenso naturnahe Quellen, Bäche, Moore und Teiche.

Grenzen und Grenzsteine im Burgwald

Der Burgwald ist reich an Gedenksteinen, Distriktsteinen und historischen Grenzsteinen. Gelegentlich fallen sie einem aufmerksamen Wanderer auf. Viel öfter stehen sie jedoch unbeachtet und vergessen am Wegesrand. Dabei können historische Grenzsteine aufschlussreiche Quellen zur Orts- und Landesgeschichte sein. Wer mit den lokalgeschichtlichen Hintergründen und Zusammenhängen nicht vertraut ist, für den bleiben die manchmal erkennbaren eingemeisselten Buchstaben oder Jahreszahlen allerdings ein Rätsel. Historische Grenzsteine prägen als sogenannte Kleindenkmale unsere Kulturlandschaft und unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Besonders in den Wäldern blieben solche verborgenen Schätze erhalten und sind auch heute noch gültige Vermessungspunkte.

Grenzsteine beleben vorhandenes Interesse

Alte Grenzsteine können aber auch Zeugen der Territorialgeschichte sein. Der Burgwald im Raum Rosenthal kennt keine historischen Landesgrenzen, wie dies beispielsweise zwischen den ehemaligen Landgrafschaften Hessen - Kassel (HC) und Hessen - Darmstadt (HD) westlich des Burgwaldes Bestand hatte. Von Berghofen nach Wollmar sind heute noch historische Grenzsteine aus dem Jahre 1650 zu sehen.

Im Burgwald sind es Grenzen die noch heute die Funktion von Gemarkungsgrenzen, Waldgrenzen und Kreisgrenzen haben. Bei den Innengrenzen im Burgwaldraum der ehemaligen Gerichte oder Aemter untereinander drängten die Verhältnisse nicht so sehr zu einer raschen Festlegung, da bei ein und demselben Landesherrn ein Verlust landesherrlicher Rechte kaum zu befürchten war. Das änderte sich im 16.Jahrhundert am Beispiel des Amtes Haina nach der Umwandlung des Klosters in ein landesherrliches Hospital. In einer „Inventierung der Lehengüter und Zinsgüter vom Jahr 1533" wird die Forstgrenze des Klosteramts ausführlich beschrieben. Was diese Innengrenze gegen Rosenthal betrifft, so liegen die bestimmbaren Punkte an Gemarkungsgrenzen, wobei die Gemarkungen des gesamten Amtes Rosenthal -ausser der Stadt- einbezogen werden.

Verwaltungsgrenze Forst Haina zum Stadtwald Rosenthal

Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgrenze des Hainaer Forstbezirks zum Stadtwald Rosenthal, die durchaus in ein anderes Amt desselben Landesherrn übergreifen durfte. Für die ältere Zeit wird dieser Grenzlinie eine politische Bedeutung beigemessen, da in ihr die alte Grenze der Grafschaft Ziegenhain gegen die Grafschaft Battenberg im 12. Jahrhundert, unter kleinen Veränderungen im südlichen Teil dem ehemaligen Amt Bendorf, gesehen wird. Diese Grenzlinie galt auch für den alten vorgeschichtlichen Höhenweg der aus dem Schwalmgrund von Treysa über Gemünden in nordwestlicher Richtung zum Knebelsrod (443 m NN) mit dem höchsten Berg im Burgwald führte und weiter zum Quernst. Auch die Heerwege, von den Landgrafen von Hessen genützte Verbindungswege von Kassel nach Marburg um Mainzer Gebiet nicht zu betreten, bezeichnen noch heute diese Wegeführung im Stadtwald von Rosenthal. Es handelt sich bei allen drei Wegen um den Grenzweg Haina - Rosenthal im östlichen Burgwald.

Der Klosterwald Haina

Das 1188 (1215) gegründete Zisterzienserkloster Haina -in Nachfolge der Aulisburg bei Löhlbach 1144- erwarb beachtlichen Besitz und gehörte zu den wohlhabenden mittelalterlichen Klöstern des Ordens. Von den örtlichen Mönchs- und Ritterorden war das Kloster Haina der grösste Waldbesitzer. Seine Waldteile machen im wesentlichen die Fläche des Hainaischen Klosterbesitzes im nördlichen Burgwald aus.
1527 wurde das Kloster im Zuge der Reformation aufgelöst. Landgraf Philipp der Grossmütige errichtete in den Klostermauern ein Hospital für arme und kranke Männer der hessischen Landbevölkerung. Aus dem Hospital Haina entwickelte sich später eine psychiatrische Einrichtung, die als Zentrum für soziale Psychiatrie vom Landeswohlfahrtsverband Hessen heute in moderner und zeitgemässer Form geführt wird. Aus dem ehemaligen Klosterwald wurde ein Hospitalwald.

Die Wald- oder Forstgrenze zwischen dem „Rosenthaler Stadtwald" und dem „Hohen Hospital - Wald Haina" aus dem Jahre 1533 im östlichen Burgwald ist von historischer Bedeutung. Im Salbuch Hospital Haina von 1556 ist die Grenze in mittelalterlichen Deutsch beschrieben.
Aus dem Protokoll wird wie folgt zitiert.

Grenzbeschreibung in mittelalterlichen Deutsch

„Von der Heiderichs wiesen den bergk hinnan durch das kleine Hegeholtz uber und gehet nun das ampt Rosentall ahn: uber und neben der Drockenbach hinnan, uff dem rucke den weg hinnauss biss ahn das dicke drisch, wie die beume verzeichnet sein, uff dem Herwege uff dem hochsten hinnaus biss an den Viereckichten Struch, und sollen die uffworff und gezeichnete beum ein richtung und anwandt des forstes sein eines jeden orts, und kein theill uber die selbigenn hauwen; wurt aber der betzeichnetter beum einer abgehauwen, oder die uffwurff von imants beschedicht wurdt, sollen die selben solichs meinem g.f. und hern mit zehen gulden verbeussen und verfallen sein. Dis sol alle jar zu den ungebottenn dingen gelesen werden, und sollen auch die uffwurff jedes orts von den forstern besichtigt werden und, wo es von notten sein wirt, wiederumb erneuwert werden."

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